Filmbeiträge

Filmbeitrag des Bornaer SJ zur Puppenausstellung

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MuseumsTrailer

erstellt vom Videoclub des "Gymnasiums Am breiten Teich"

Borna in der Reformationszeit
Zum Film Borna in der Reformationszeit
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Stadtmodell 1813
Stadtmodell
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Digitale Wissensbasis 
Museum Borna

Kontaktdaten

Öffnungszeiten

Dienstag – Donnerstag
10.00 bis 17.00 Uhr
Freitags 10.00 bis 13.00 Uhr
Sonnabend und Sonntag
14.00 bis 17.00 Uhr 


Museum der Stadt Borna
An der Mauer 2-4
04552 Borna
Telefon: +49 (03433) 27 86 0
Mail: museum@borna.de
Museumsleiter:
Thomas Miltschus

 

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Das Museum der Stadt Borna ist eine vom Kulturraum Leipziger Raum geförderte Einrichtung.

 

 

Sevicedaten

Dienstag – Donnerstag 10.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr
Sonnabend / Sonntag 14.00 bis 17.00 Uhr

Preise

Eintritt Museum Erwachsene
Kinder und Ermäßigte*
Familienkarte 2 Erwachsen + 2 Kinder
  4,00 EUR
  2,00 EUR
10,00 EUR  
Museumsführung
bis 15 Personen
Museumseintritt inklusive
60 Minuten 
je weitere Person
 90,00 EUR
   4,00 EUR
Stadtführung
bis 15 Personen
60 Minuten
90 Minuten
je weitere Person
 60,00 EUR
 90,00 EUR
   3,00 EUR

Museumspädagogische Angebote auf Anfrage und mit Anmeldung möglich.

Stadtführungen und Museumsführungen werden nur nach rechtzeitiger Voranmeldung (mind. 7 Tage) und nach Verfügbarkeit durchgeführt

Freien Eintritt erhalten Kinder bis 3 Jahre, Mitglieder des Deutschen Museumsbundes, des Sächsischen Museumsbundes, des ICOM, des Geschichtsverein Borna e.V. und Inhaber der Blaulichtkarte

* ermäßigungsberechtigt sind: Kinder 4-18 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Träger der Ehrenamtskarte des Landkreises Leipzig, Schwerbehinderte, Rentner,
Erziehungsberechtigte im Erziehungsurlaub, Empfänger von Leistungen nach SGB XII und SGB II; Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte; ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Das Fotografieren in den Räumen des Museums ist ohne Blitzlicht gestattet und die Nutzung der Bilder ist für private Zwecke kostenfrei.
Die gewerbliche Nutzung bedarf der Genehmigung und es gilt die Gebührenverordnung.

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